INSOLVENZVERWALTUNG UND
ZWANGSVERWALTUNG
REGELINSOLVENZVERFAHREN UND VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN
Die Kanzlei KÖHLING & DR. ALDERMANN ist spezialisiert auf die komplexe Bearbeitung von Insolvenzverfahren. Seit mehr als 20 Jahren stehen an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen und Berlin hochqualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
Im Fokus stehen hierbei die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Regelinsolvenzverfahren. Das sanierte Unternehmen soll damit langfristig saniert und Arbeitsplätze gesichert werden. Dies geschieht stets unter Beachtung der Gläubigerinteressen.
In den Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt eine Verwertung der pfändbaren Vermögensteile und erforderlichenfalls eine Überwachung der Insolvenzschuldner zur Verwirklichung der Gläubigeransprüche.
Als Insolvenzverwalter und Treuhänder werden Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann und Herr Rechtsanwalt Christof Köhling bestellt.
ZWANGSVERWALTUNG
Die Übernahme von Zwangsverwaltungsverfahren ist der zweite Kernbereich unserer Tätigkeit.
Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann und Herr Rechtsanwalt Christof Köhling werden seit vielen Jahren auch als Zwangsverwalterin / Zwangsverwalter bestellt. Mit einem hochspezialisierten Team sorgen wir für den großtmöglichen wirtschaftlichen Erfolg bei der Bewirtschaftung der Immobilien.
Die Zwangsverwaltung erfolgt in enger Abstimmung mit Gläubigern und dem Gericht.
Wir verwalten sämtliche Arten von Immobilien, Wohnkomplexe, Einfamilienhäuser, WE-Einheiten, laufende Gewerbeobjekte.